Wichtige Informationen zu den neuen Rahmenbedingungen und Tarifen ab dem 1. August 2025
Ab dem 1. August 2025 tritt im Kanton Graubünden das neue Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (KIBEG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt ein klares Zeichen für die Verbesserung familienfreundlicher Rahmenbedingungen im Kanton.
Im Zuge dieser gesetzlichen Neuerungen wurden auch die internen Abläufe und Vorgaben der KiTa Zizers entsprechend angepasst.
Alle weiteren Informationen finden sie hier:
Kostenberechnungsbeispiele
Ganzer Tag ab 18 Monate mit Vergünstigung der Normkosten 90%
(Massgebendes Einkommen CHF 0 – 39'999)
| Tagestarif ohne Mahlzeiten | CHF 130.00 |
| Normkosten (CHF 10.60 * 11 Std/Tag) | CHF 116.60 |
| Vergünstigung durch Kanton (90% v. CHF 116.60) | CHF 104.95 |
| Normkostenanteil Eltern (CHF 116.60-CHF 104.95) | CHF 11.65 |
| Differenz Normkosten – KiTa Tarif Anteil Eltern (CHF 130.00-CHF 116.60) | CHF 13.40 |
| Anteil Eltern ohne Mahlzeiten (CHF 11.65+CHF 13.40) | CHF 25.05 |
| + Mahlzeiten (CHF 10.00 pro Tag) | CHF 10.00 |
| Total Kosten pro Tag (CHF 11.66 + CHF 13.40+10.00) | CHF 35.05 |
Ganzer Tag ab 18 Monate mit Vergünstigung der Normkosten 25%
(Massgebendes Einkommen ≥ CHF 130‘0000)
| Tagestarif ohne Mahlzeiten | CHF 130.00 |
| Normkosten (CHF 10.60 * 11 Std/Tag) | CHF 116.60 |
| Vergünstigung durch Kanton (25% v. CHF 116.60) | CHF 29.15 |
| Normkostenanteil Eltern (CHF 116.60-CHF 29.15) | CHF 87.45 |
| Differenz Normkosten – KiTa Tarif Anteil Eltern (CHF 130.00-CHF 116.60) | CHF 13.40 |
| Anteil Eltern ohne Mahlzeiten (CHF 87.45+CHF 13.40) | CHF 100.85 |
| + Mahlzeiten (CHF 10.00 pro Tag) | CHF 10.00 |
| Total Kosten pro Tag (CHF 87.45 + CHF 13.40+10.00) | CHF 110.85 |
Ganzer Tag bis 18 Monate mit Vergünstigung der Normkosten 25%
(Massgebendes Einkommen ≥ CHF 130‘0000)
| Tagestarif ohne Mahlzeiten | CHF 195.00 |
| Normkosten (CHF 15.90 * 11 Std/Tag) | CHF 174.90 |
| Vergünstigung durch Kanton (25% v. CHF 174.90) | CHF 43.75 |
Normkostenanteil Eltern (CHF 174.90-CHF 43.75) | CHF 131.15 |
| Differenz Normkosten – KiTa Tarif Anteil Eltern (CHF 195.00-CHF 174.90) | CHF 20.10 |
| Anteil Eltern ohne Mahlzeiten (CHF 131.15+CHF 20.10) | CHF 151.25 |
| + Mahlzeiten (CHF 10.00 pro Tag) | CHF 10.00 |
| Total Kosten pro Tag (CHF 131.15 + CHF 20.10 +10.00) | CHF 161.25 |
Rahmenbedingungen
Rechnungstellung, Zahlungsmodalität, Zahlungsverzug, Depotsumme, Anmeldegebühr
Der Vertrag wird vor der Aufnahme des Kindes unterschrieben. Mit der ersten Rechnung werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
Die Depotsumme von Fr. 200.00, eine einmalige Anmeldegebühr von Fr. 50.00 und für die Eingewöhnungszeit Fr. 100.00 pro Kind.
Das Depotgeld wird den Erziehungsberechtigten nach erfolgter Schlussabrechnung bei Auflösung des Betreuungsvertrags zinslos zurückerstattet. Allfällige noch offene Forderungen aus dem Betreuungsvertrag können mit dem Depotgeld verrechnet werden.
Tarifanpassung
Der Tarif wird proportional an eine allfällige Erhöhung der Normkosten durch den Kanton angepasst. Die Erziehungsberechtigten werden über eine Tarifänderung rechtzeitig mittels Informationsschreiben in Kenntnis gesetzt.
Kinder mit Wohnsitz in ausserkantonalen Gemeinden
Erziehungsberechtigte, welche den Wohnsitz ausserhalb des Kantons Graubünden haben und somit keine kantonale Unterstützung durch den Kanton GR erhalten, werden in den Höchsttarif eingestuft.
Abwesenheiten
In den Berechnungen der Tarife sind Abwesenheiten der Kinder (Ferien, Feiertage, Krankheiten oder Unfall) bereits berücksichtigt.
Kann ein Kind wegen Unfall oder Krankheit die KiTa länger als vier Wochen nicht besuchen, können die Erziehungsberechtigten ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung beziehungsweise Reduktion der Betreuungskosten ab der fünften Woche stellen. Ein Arztzeugnis für die gesamte Abwesenheitsdauer ist dem Gesuch beizulegen. Über eine allfällige Rückerstattung oder Reduktion entscheidet die KiTa-Leitung zusammen mit dem Leiter der Pädagogischen Angebote.
Reservationsgebühr
Für jede Reservierung wird eine Gebühr von CHF 30.00 pro reserviertem Betreuungstag verrechnet. Dies sichert den Betreuungsplatz verbindlich ab und wird sowohl bei Inanspruchnahme als auch bei einer Absage in Rechnung gestellt.
Mahlzeiten
Die Kosten für die Mahlzeiten sind ab dem 1. August 2025 separat ausgewiesen. Bei selbst mitgebrachtem Essen, infolge der besonderen Ernährungsbedürfnisse oder noch nicht vom Tisch essen, erfolgt keine Taxreduktion.
| Mahlzeiten Ansätze: | |
| Frühstück | CHF 1.50 |
| Mittagessen | CHF 7.00 |
| Zvieri | CHF 1.50 |
Die Kosten für die Verpflegung gelten gemäss Steuer-Wegleitung als Lebenshaltungskosten und können bei der Steuererklärung nicht in Abzug gebracht werden. Deshalb werden diese auf dem Steuernachweis separat ausgewiesen.