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Tarife

Der Tarif richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile oder Partner, gemäss Tarifblatt.

Grundberechnung

1/1000 der Summe aus dem satzbestimmenden steuerbaren Einkommen durch 10% des satzbestimmenden steuerbaren Vermögens zuzüglich Fr. 1.—entsprechend dem Ganztagestarif.

Beispiel 1
Satzbestimmendes steuerbares EinkommenFr. 60'000
Satzbestimmendes steuerbares VermögenFr. 40'000
davon 10%Fr. 4'000
Total Fr. 64'000
Ganztagestarif (Stufe 7)Fr. 60.00
Kleinkinderzuschlag (+20%)
Für Kleinkinder unter 12 Monaten wird ein Zuschlag von 20% auf den jeweiligen Grundtarif erhoben.
Fr. 12.00
Beispiel 2
Satzbestimmendes steuerbares EinkommenFr. 43'000
Satzbestimmendes steuerbares VermögenFr. 0
davon 10%Fr. 0
Total Fr. 43.00
Ganztagestarif (Stufe 7)Fr. 40.00
Kleinkinderzuschlag (+20%)
Für Kleinkinder unter 12 Monaten wird ein Zuschlag von 20% auf den jeweiligen Grundtarif erhoben.
Fr. 12.00

Minimal- und Maximaltarif KiTa Zizers

Minimaltarifab 12 Monatebis 12 Monate
Ganzer TagFr. 30.00Fr. 36.00
Halber Tag mit MittagessenFr. 22.50Fr. 27.00
Halber Tag ohne MittagessenFr. 18.00Fr. 21.60
Maximaltarif
Ganzer TagFr. 110.00Fr. 132.00
Halber Tag mit MittagessemFr. 82.50Fr. 99.00
Halber Tag ohne MittagessenFr. 66.00Fr. 79.20

Allgemeines

Rechnungstellung, Zahlungsmodalität, Zahlungsverzug, Depotsumme, Anmeldegebühr

Bei Vertragsabschluss, vor der Aufnahme der Betreuung des Kindes, überweisen die Erziehungsberechtigten der Kinderkrippe:

  • eine Depotsumme, die den Kosten eines Betreuungsmonats entspricht. Das Depotgeld wird den Erziehungsberechtigten nach erfolgter Schlussabrechnung bei Auflösung des Betreuungsvertrags zinslos zurückerstattet. Allfällige noch offene Forderungen aus dem Betreuungsvertrag können mit dem Depotgeld verrechnet werden.
  • eine einmalige Anmeldegebühr von CHF 50.00 pro Kind.

Berechnungsbasis

  1. Ordentlich besteuerte Personen
    Basis für die Festlegung des Betreuungstarifs ist das steuerbare Einkommen gemäss aktueller Veranlagungsverfügung für die Kantonssteuer zuzüglich 10 % des steuerbaren Vermögens (Art. 10 ABzG über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden).
  2. Quellenbesteuerte Personen
    Das anrechenbare Einkommen von quellenbesteuerten Personen wird von der KiTa-Verwaltung gemäss Art. 99 des Steuergesetzes des Kantons Graubünden berechnet (abzüglich Berufsauslagen und Sozialabzüge).
  3. Konkubinatspaare
    Konkubinatspaare werden für die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Einheit betrachtet (Art. 10 Abs. 3 ABzG über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden).

Erziehungsberechtigte, welche die erforderlichen Steuerunterlagen zum gewünschten Datum nicht vorlegen, werden automatisch in den Höchsttarif eingestuft bis die definitive Veranlagungsverfügung vorliegt.

Berücksichtigung aktueller Verhältnisse

Geringfügige Veränderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während des Kalenderjahrs haben keinen Einfluss auf den Tarif. Dieser gilt, basierend auf der aktuellen Steuerveranlagung, für das Kalenderjahr. Eine Änderung von der provisorischen zur definitiven Steuerveranlagung hat somit keine Rückvergütung bzw. keine Nachbelastung im laufenden Jahr zur Folge. Die definitive Steuerveranlagung ist aber einzureichen, sobald diese vorliegt.

Kinder mit Wohnsitz in ausserkantonalen Gemeinden

Eltern, welche den Wohnsitz ausserhalb des Kantons Graubünden haben und somit keinen Kantonsbeitrag auslösen, werden in den Höchsttarif eingestuft.

Tarifanpassung

Das Tarifreglement muss dem zuständigen kantonalen Amt jeweils auf den 31.10. zur Genehmigung eingereicht werden. Tarifänderungen werden den Erziehungsberechtigten mindestens 60 Tage im Voraus mitgeteilt.

Abwesenheiten

In den Berechnungen der Tarife sind Abwesenheiten der Kinder (Ferien, Feiertage, Krankheiten oder Unfall) bereits berücksichtigt. Abwesenheiten berechtigen daher nicht zu einem Abzug. Auch bei Krankheit oder Unfall können grundsätzlich keine Reduktionen gewährt werden.

Die Feiertage werden nicht verrechnet.

Kann ein Kind wegen Unfall oder Krankheit die Krippe länger als zwei Wochen nicht besuchen, können die Erziehungsberechtigen ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung bez. Reduktion der Betreuungskosten ab der dritten Woche stellen. Ein Arztzeugnis für die ganze Abwesenheitsdauer ist dem Gesuch beizulegen. Über eine allfällige Rückerstattung oder Reduktion entscheidet die Krippenleitung zusammen mit dem Pädagogischen Leiter der SGh. Die Reduktion beträgt 50% der vertraglich vereinbarten Betreuungskosten.

Ist ein Kind länger als 1 Monat in den Ferien, kann ebenfalls ein Gesuch an die Krippenleitung eingereicht werden. Für die Abwesenheit bekommt das Kind eine Reduktion von 50% auf die vertraglich vereinbarten Betreuungskosten.

Für Eltern, welche beruflich mehr als 6 Wochen Ferien pro Jahr beziehen oder ortsabwesend sind, gilt ab der 7. Woche eine reduzierte Spezialtaxe. Dies muss jedoch bei Abschluss der Betreuungsvereinbarung oder auf Jahresende festgehalten werden.

Kann ein Kind die Kindertagesstätte wegen Krankheit oder Unfall länger als vier Wochen nicht besuchen, können die Erziehungsberechtigten ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung des geleisteten Monatsbeitrags stellen. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungstellung erfolgt monatlich und die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug der Erziehungsberechtigten kann die Aufnahme des Kindes verweigert werden.

Tarife - Stufeneinreihung KiTa Zizers

steuerbares Einkommen + 10% vom steuerbaren Vermögen

Stufeab Fr.bis Fr.ganzer Taghalber Tag mit Essen (75%)halber Tag ohne Essen (60%)
1035.000Fr. 30.00Fr. 22.50Fr. 18.00
235.00140.000Fr. 35.00Fr. 26.50Fr. 21.00
340.00145.000Fr. 40.00Fr. 30.00Fr. 24.00
445.00150.000Fr. 45.00Fr. 33.75Fr. 27.00
550.00155.000Fr. 50.00Fr. 37.50Fr. 30.00
655.00160.000Fr. 55.00Fr. 41.25Fr. 33.00
760.00165.000Fr. 60.00Fr. 45.00Fr. 36.00
865.00170.000Fr. 65.00Fr. 48.75Fr. 39.00
970.00175.000Fr. 70.00Fr. 52.50Fr. 42.00
1075.00180.000Fr. 75.00Fr. 56.25Fr. 45.00
1180.00185.000Fr. 80.00Fr. 60.00Fr. 48.00
1285.00190.000Fr. 85.00Fr. 63.75Fr. 51.00
1390.00195.000Fr. 90.00Fr. 67.50Fr. 54.00
1495.001100.000Fr. 95.00Fr. 71.25Fr. 57.00
15100.001105.000Fr. 100.00Fr. 75.00Fr. 60.00
16105.501110.000Fr. 105.00Fr. 78.75Fr. 63.00
17110.001nach oben offenFr. 110.00Fr. 82.50Fr. 66.00

Härtefall

In begründeten Härtefällen kann bei der KiTa-Leitung ein Gesuch zur Reduktion des Tarifs eingereicht werden.

Geschwisterrabatt / Aufpreis für Säuglinge

Werden aus der gleichen Familie mehrere Kinder betreut, reduziert sich der Tarif für das zweite und jedes weitere Kind um 20 % des massgebenden Tarifs.

Der Aufpreis für Säuglinge (bis 12 Monate) beträgt 20 %.

Reservationsgebühr

Bei voraussehbarer Abwesenheit des Kindes von mehr als einem Kalendermonat kann das Betreuungsverhältnis unterbrochen und der bestehende KiTa-Platz mittels einer Reservationsgebühr im Minimaltarif gesichert werden. Für die Reservation werden auf der ersten Monatsrechnung CHF 50.00 / Reservationsmonat (ab dem 4. Reservationsmonat) in Rechnung gestellt.

Die Reservation ist zwei Monate im Voraus schriftlich bei der KiTa-Leitung anzumelden.

Mahlzeiten

Die Kosten für die Mahlzeiten sind in den Tarifen inbegriffen. Bei selbst mitgebrachtem Essen infolge der besonderen Ernährungsbedürfnisse oder noch nicht vom Tisch essen, erfolgt keine Taxreduktion.