Mit Kinderaugen die Welt entdecken

Unverbindliche Voranmeldung

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie Ihr Kind bereits jetzt unverbindlich für einen KiTa-Platz vormerken. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme des Kindes mit Abschluss des Betreuungsvertrags als verbindlich für beide Seiten gilt.

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Mit Kinderaugen die Welt entdecken

Auf dem Campus der Stiftung Gott hilft eröffnete im August 2021 die KiTa Zizers. Mit viel Grünfläche, guten Anbindungen an den öffentlichen Verkehr und kindgerechter Infrastruktur bieten wir den idealen Standort für Ihr Kind zum Wachsen und sich entfalten.

Die KiTa Zizers steht Kindern ab drei Monaten bis zum Schuleintritt offen. Wir bieten Ihrem Kind halb- oder ganztags einen Ort zum Entdecken und sich Entfalten. In der Aufbauphase wird die KiTa mit 12, max. 14 Plätzen geführt.

Die Wertschätzung, Bedürfnisse und Rechte der Kinder bilden die Grundlage für unsere Arbeit. In der KiTa Zizers sollen die Kinder aus ihrer Perspektive die Umwelt erforschen und ihr persönliches Potenzial ausschöpfen. Bei uns ist jedes Kind willkommen, unabhängig seiner ethnischen und religiösen Zugehörigkeit.

Kontakt

Mit Ihren Fragen oder Anliegen können Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder schriftlich kontaktieren.

Susanne Schnell
KiTa-Leitung

Kontaktformular

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Standort

KiTa Zizers

Kantonsstr. 6
7205 Zizers

Tarife

Der Tarif richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile oder Partner, gemäss Tarifblatt.

Grundberechnung

1/1000 der Summe aus dem satzbestimmenden steuerbaren Einkommen durch 10% des satzbestimmenden steuerbaren Vermögens zuzüglich Fr. 1.—entsprechend dem Ganztagestarif.

Beispiel 1
Satzbestimmendes steuerbares EinkommenFr. 60'000
Satzbestimmendes steuerbares VermögenFr. 40'000
davon 10%Fr. 4'000
Total Fr. 64'000
Ganztagestarif (Stufe 7)Fr. 60.00
Kleinkinderzuschlag (+20%)
Für Kleinkinder unter 12 Monaten wird ein Zuschlag von 20% auf den jeweiligen Grundtarif erhoben.
Fr. 12.00
Beispiel 2
Satzbestimmendes steuerbares EinkommenFr. 43'000
Satzbestimmendes steuerbares VermögenFr. 0
davon 10%Fr. 0
Total Fr. 43.00
Ganztagestarif (Stufe 7)Fr. 40.00
Kleinkinderzuschlag (+20%)
Für Kleinkinder unter 12 Monaten wird ein Zuschlag von 20% auf den jeweiligen Grundtarif erhoben.
Fr. 12.00

Minimal- und Maximaltarif KiTa Zizers

Minimaltarifab 12 Monatebis 12 Monate
Ganzer TagFr. 30.00Fr. 36.00
Halber Tag mit MittagessenFr. 22.50Fr. 27.00
Halber Tag ohne MittagessenFr. 18.00Fr. 21.60
Maximaltarif
Ganzer TagFr. 110.00Fr. 132.00
Halber Tag mit MittagessemFr. 82.50Fr. 99.00
Halber Tag ohne MittagessenFr. 66.00Fr. 79.20

Allgemeines

Rechnungstellung, Zahlungsmodalität, Zahlungsverzug, Depotsumme, Anmeldegebühr

Bei Vertragsabschluss, vor der Aufnahme der Betreuung des Kindes, überweisen die Erziehungsberechtigten der Kinderkrippe:

  • eine Depotsumme, die den Kosten eines Betreuungsmonats entspricht. Das Depotgeld wird den Erziehungsberechtigten nach erfolgter Schlussabrechnung bei Auflösung des Betreuungsvertrags zinslos zurückerstattet. Allfällige noch offene Forderungen aus dem Betreuungsvertrag können mit dem Depotgeld verrechnet werden.
  • eine einmalige Anmeldegebühr von CHF 50.00 pro Kind.

Berechnungsbasis

  1. Ordentlich besteuerte Personen
    Basis für die Festlegung des Betreuungstarifs ist das steuerbare Einkommen gemäss aktueller Veranlagungsverfügung für die Kantonssteuer zuzüglich 10 % des steuerbaren Vermögens (Art. 10 ABzG über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden).
  2. Quellenbesteuerte Personen
    Das anrechenbare Einkommen von quellenbesteuerten Personen wird von der KiTa-Verwaltung gemäss Art. 99 des Steuergesetzes des Kantons Graubünden berechnet (abzüglich Berufsauslagen und Sozialabzüge).
  3. Konkubinatspaare
    Konkubinatspaare werden für die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Einheit betrachtet (Art. 10 Abs. 3 ABzG über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung in Graubünden).

Erziehungsberechtigte, welche die erforderlichen Steuerunterlagen zum gewünschten Datum nicht vorlegen, werden automatisch in den Höchsttarif eingestuft bis die definitive Veranlagungsverfügung vorliegt.

Berücksichtigung aktueller Verhältnisse

Geringfügige Veränderungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während des Kalenderjahrs haben keinen Einfluss auf den Tarif. Dieser gilt, basierend auf der aktuellen Steuerveranlagung, für das Kalenderjahr. Eine Änderung von der provisorischen zur definitiven Steuerveranlagung hat somit keine Rückvergütung bzw. keine Nachbelastung im laufenden Jahr zur Folge. Die definitive Steuerveranlagung ist aber einzureichen, sobald diese vorliegt.

Kinder mit Wohnsitz in ausserkantonalen Gemeinden

Eltern, welche den Wohnsitz ausserhalb des Kantons Graubünden haben und somit keinen Kantonsbeitrag auslösen, werden in den Höchsttarif eingestuft.

Tarifanpassung

Das Tarifreglement muss dem zuständigen kantonalen Amt jeweils auf den 31.10. zur Genehmigung eingereicht werden. Tarifänderungen werden den Erziehungsberechtigten mindestens 60 Tage im Voraus mitgeteilt.

Abwesenheiten

In den Berechnungen der Tarife sind Abwesenheiten der Kinder (Ferien, Feiertage, Krankheiten oder Unfall) bereits berücksichtigt. Abwesenheiten berechtigen daher nicht zu einem Abzug. Auch bei Krankheit oder Unfall können grundsätzlich keine Reduktionen gewährt werden.

Die Feiertage werden nicht verrechnet.

Kann ein Kind wegen Unfall oder Krankheit die Krippe länger als zwei Wochen nicht besuchen, können die Erziehungsberechtigen ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung bez. Reduktion der Betreuungskosten ab der dritten Woche stellen. Ein Arztzeugnis für die ganze Abwesenheitsdauer ist dem Gesuch beizulegen. Über eine allfällige Rückerstattung oder Reduktion entscheidet die Krippenleitung zusammen mit dem Pädagogischen Leiter der SGh. Die Reduktion beträgt 50% der vertraglich vereinbarten Betreuungskosten.

Ist ein Kind länger als 1 Monat in den Ferien, kann ebenfalls ein Gesuch an die Krippenleitung eingereicht werden. Für die Abwesenheit bekommt das Kind eine Reduktion von 50% auf die vertraglich vereinbarten Betreuungskosten.

Für Eltern, welche beruflich mehr als 6 Wochen Ferien pro Jahr beziehen oder ortsabwesend sind, gilt ab der 7. Woche eine reduzierte Spezialtaxe. Dies muss jedoch bei Abschluss der Betreuungsvereinbarung oder auf Jahresende festgehalten werden.

Kann ein Kind die Kindertagesstätte wegen Krankheit oder Unfall länger als vier Wochen nicht besuchen, können die Erziehungsberechtigten ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung des geleisteten Monatsbeitrags stellen. Dem Gesuch ist ein Arztzeugnis beizulegen.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungstellung erfolgt monatlich und die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug der Erziehungsberechtigten kann die Aufnahme des Kindes verweigert werden.

Tarife - Stufeneinreihung KiTa Zizers

steuerbares Einkommen + 10% vom steuerbaren Vermögen

Stufeab Fr.bis Fr.ganzer Taghalber Tag mit Essen (75%)halber Tag ohne Essen (60%)
1035.000Fr. 30.00Fr. 22.50Fr. 18.00
235.00140.000Fr. 35.00Fr. 26.50Fr. 21.00
340.00145.000Fr. 40.00Fr. 30.00Fr. 24.00
445.00150.000Fr. 45.00Fr. 33.75Fr. 27.00
550.00155.000Fr. 50.00Fr. 37.50Fr. 30.00
655.00160.000Fr. 55.00Fr. 41.25Fr. 33.00
760.00165.000Fr. 60.00Fr. 45.00Fr. 36.00
865.00170.000Fr. 65.00Fr. 48.75Fr. 39.00
970.00175.000Fr. 70.00Fr. 52.50Fr. 42.00
1075.00180.000Fr. 75.00Fr. 56.25Fr. 45.00
1180.00185.000Fr. 80.00Fr. 60.00Fr. 48.00
1285.00190.000Fr. 85.00Fr. 63.75Fr. 51.00
1390.00195.000Fr. 90.00Fr. 67.50Fr. 54.00
1495.001100.000Fr. 95.00Fr. 71.25Fr. 57.00
15100.001105.000Fr. 100.00Fr. 75.00Fr. 60.00
16105.501110.000Fr. 105.00Fr. 78.75Fr. 63.00
17110.001nach oben offenFr. 110.00Fr. 82.50Fr. 66.00

Härtefall

In begründeten Härtefällen kann bei der KiTa-Leitung ein Gesuch zur Reduktion des Tarifs eingereicht werden.

Geschwisterrabatt / Aufpreis für Säuglinge

Werden aus der gleichen Familie mehrere Kinder betreut, reduziert sich der Tarif für das zweite und jedes weitere Kind um 20 % des massgebenden Tarifs.

Der Aufpreis für Säuglinge (bis 12 Monate) beträgt 20 %.

Reservationsgebühr

Bei voraussehbarer Abwesenheit des Kindes von mehr als einem Kalendermonat kann das Betreuungsverhältnis unterbrochen und der bestehende KiTa-Platz mittels einer Reservationsgebühr im Minimaltarif gesichert werden. Die Reservierungsgebühr beträgt 50% der vertraglich monatlich vereinbarten Betreuungskosten.

Die Reservation ist zwei Monate im Voraus schriftlich bei der KiTa-Leitung anzumelden.

Mahlzeiten

Die Kosten für die Mahlzeiten sind in den Tarifen inbegriffen. Bei selbst mitgebrachtem Essen infolge der besonderen Ernährungsbedürfnisse oder noch nicht vom Tisch essen, erfolgt keine Taxreduktion.

FAQ - Rund um die KiTa

Wann ist die Eröffnung der KiTa?

Die Eröffnung der KiTa Zizers ist im August 2021 geplant.

Wie viele Plätze wird die KiTa haben?

In der ersten Phase wird die KiTa Zizers 12, max. 14 Plätze anbieten.

Gibt es nicht bereits ausreichend KiTa-Plätze in der Region?

In Absprache mit dem Sozialamt wird das Bedürfnis in Zukunkt  noch steigen. Daher möchten wir schon jetzt Plätze schaffen.

Können die Räumlichkeiten der KiTa besichtigt werden?

Ja ab April 2021.

Wie ist die KiTa geöffnet?

Von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr.

Ab wann und wie können Plätze reserviert werden?

Ab sofort können Sie das Onlineformular ausfüllen oder das Formular unter der Nr. 079 258 94 96 anfordern.

Steht die KiTa Kindern aller Konfessionen offen?

Ja

Ab welchem Alter kann ich mein Kind bringen?

Ab drei Monaten.

Bis zu welchem Alter kann mein Kind kommen?

Bis Schuleintrtitt. Kinder, welche in den Kindergarten gehen, dürfen bei uns die Zeit ausserhalb des Kindergartens verbringen, d.h vor dem KiGa, über Mittag und nach dem KiGa.

Ab wann werden die Eingewöhnungen der einzelnen Kinder sein?

Ab August 2021.

Muss mein Kind mindestens 1 Tag pro Woche anwesend sein?

Für das Wohl des Kindes und damit es Anschluss findet, ist es wichtig, dass es ein Tag in der KiTa ist. Es können auch zwei halbe Tage gebucht werden. Dann wird eine Gebühr von 20.- pro Monat verrechnet.

Kann ich mein Kind halbtags bringen?

Folgende Module können gebucht werden:

Modul 1: 6.30 Uhr – 18.30 Uhr

Modul 2: 6.30 Uhr – 13.30 Uhr

Modul 3: 11.30 Uhr – 18.30 Uhr

Modul 4: 13.30 Uhr – 18.30Uhr

 

Bring und Abholzeiten:

6:30 Uhr – 9.00 Uhr (Bring)

11.15 Uhr -11.30 Uhr (Bring)

13.00 Uhr – 13.30 Uhr (Abhol+Bring)

16.00 Uhr – 18.30 Uhr (Abhol)

Was sind die Tarife?

Gemäss Einkommen der Erziehungsberechtigten (siehe Rahmenbedingungen der KiTa Zizers).

Kosten Babys mehr als Kinder?

Ja, der Aufpreis für ein Säugling (bis 12 Monate) beträgt 20%.

Haben Geschwister Prozent?

Ja. Werden aus der Familie mehrere Kinder betreut, reduziert sich der Tarif für das zweite und jedes weitere Kind um 20% des massgebenden Tarifes.

Gibt es Betriebsferien?

Ja, zwischen Weihnachten und Neujahr, (24. Dezember ab 12.00 Uhr bis Schulstart im Januar).

Wann bleibt die KiTa geschlossen?

Oster, Auffahrt, Pfingsten und 1. August. Vor allen Feiertagen schliesst die KiTa jeweils um 17:00, am 24.12.schliesst die KiTa bereits um 12.00 Uhr.

FAQ - rund um die Trägerschaft Stiftung Gott hilft

Warum heisst die Stiftung Gott hilft, Gott hilft?

Die Stiftung wurde 1916 durch den Heilsarmeeoffizier Emil Rupflin gegründet. Zusammen mit seiner Frau bot er Kindern in der Glockengiesserei in Felsberg GR ein Zuhause. Die Stiftung trägt, als eine der wenigen Stiftungen in der Schweiz, immer noch denselben Namen. Die christliche Prägung ist über das Jahrhundert hinweg erhalten geblieben.

Warum baut die Stiftung Gott hilft eine KiTa auf?

In den Orten Zizers, Untervaz und Trimmis gibt es noch keine KiTa. Gleich in nächster Nähe sein Kind in guter Betreuung zu wissen, hat uns motiviert eine KiTa zu gründen.

Werden die Kinder in der Stiftung Gott hilft missioniert?

Nein. Wir werden die schweizerisch traditionellen christlichen Feste, wie Weihnachten und Ostern zusammen feiern.

Welchen Einfluss hat der Name «Gott hilft» auf den KiTa-Alltag?

Die pädagogischen Angebote der Stiftung Gott hilft beruhen auf der Grundhaltung eines christlichen Menschenbilds. Auf dieser Grundhaltung wird jeder Mensch als einzigartige Person betrachtet, die in ihrer sozialen, kulturellen und religiösen Herkunft eingebettet ist. Dieser wird mit Respekt und Wertschätzung begegnet. Das individuelle Bedürfnis nach Unterstützung wird wahrgenommen und es wird auf einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz geachtet.

Unser Leitbild

In der KiTa Zizers betreuen, fördern und begleiten wir Kinder ab dem dritten Monat bis zum Schuleintritt, Tagsüber während 5 Tagen in der Woche. Jedes Kind ist willkommen, unabhängig seiner ethnischen und religiösen Zugehörigkeit.

  • Die Wertschätzung, Bedürfnisse und Rechte der Kinder bilden die Grundlage für unsere Arbeit.
  • Jedes einzelne Kind ist wertvoll und es wird von uns ermutigt, dies auch zu leben.
  • Mit unserem Angebot unterstützen wir Kinder, ihr persönliches Potenzial auszuschöpfen und ihren Platz bei uns in der KiTa zu finden.
  • Die Kinder erhalten viele verschiedene Möglichkeiten und Freiräume, um eigene Erfahrungen zu machen sowie eigene Interessen und Fähigkeiten auszuleben.
  • Unterstützung erhalten die Kinder dort, wo es sinnvoll und notwendig ist.
  • Sinnvolle und übersichtliche Regeln bieten den Kindern Halt und Sicherheit und schützen sie vor Gefahren.
  • Das Kind wird durch eine klare pädagogische Haltung und Förderung durch den Krippenalltag geführt. Dies gibt ihm Sicherheit und Selbstvertrauen.
  • Im gemeinsamen Alltag leben und vermitteln wir den Kindern wichtige Werte wie Wertschätzung, Nächstenliebe, Rücksichtnahme, Hilfs- und Kompromissbereitschaft usw.
  • Soziale und sprachliche Integration sind für uns wichtige Aspekte, dies insbesondere auch für Kinder aus anderssprachigen Familien.
  • Kinder mit anspruchsvollen Bedürfnissen möchten wir integrieren. Darin sehen wir eine grosse Chance, einerseits für das Kind selbst, sich wertvoll und integriert zu wissen, andererseits für die anderen Kinder, jedes Kind als wertvoll anzusehen und zu integrieren.
  • Wir orientieren uns an den christlichen Werten wie Nächstenliebe, Toleranz, Hilfsbereitschaft und Wertschätzung. Uns ist es wichtig, die traditionellen christlichen Feste der Schweiz, Ostern und Weihnachten mit den Kindern zu thematisieren und zu feiern. Nebst diesen beiden Festen sind uns auch Geburtstage der Kinder wichtig, da dann das Kind im Mittelpunkt sein darf und dies die Wertschätzung für das Kind zum Ausdruck bringt.

Mit unserem Angebot unterstützen wir Erziehungsberechtigte wirksam bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir legen grossen Wert auf eine funktionierende Partnerschaft zwischen Erziehungsberechtigten und den Mitarbeitenden der KiTa Zizers.

Für eine positive Entwicklung der betreuten Kinder braucht es aufmerksame und verlässliche Krippenmitarbeitende sowie eine kindergerechte, anregende und sichere Infrastruktur und Umgebung. Wir achten auf eine hohe Qualität unseres Angebots.

Das Leitbild der KiTa Zizers basiert auf den Pädagogischen Leitlinien der Pädagogischen Angebote (Das bin ich / das kann ich / ich gehöre dazu) und dem Leitbild der Stiftung Gott hilft. Diese geben der professionellen Arbeit eine fachliche Grundlage und machen die Bedeutung eines christlichen Menschenbilds für die praktische Arbeit im Alltag transparent.